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Abfallbeseitigung
Die Bewältigung der mit dem Abfall
aus unserer modernen Industriegesellschaft
im Zusammenhang
stehenden Probleme gehört zu
den zentralen Aufgaben des Umweltschutzes.
Im Rahmen der gesetzlich
festgelegten Zuständigkeit
ist die Gemeinde Grefrath in ihrem
Gebiet verantwortlich für das Einsammeln
und Befördern von Abfällen.
Jeder Eigentümer eines im
Gebiet der Gemeinde liegenden
Grundstückes, auf dem Abfälle anfallen,
ist verpflichtet, sein Grundstück
an die gemeindliche Abfallbeseitigung
anzuschließen.
Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören nur die
Abfälle, die aufgrund ihrer Größe
nicht in die graue Tonne gefüllt
werden können (z. B. Möbelstücke).
Was ist kein Sperrmüll?
»»Hausmüll, Pflanzenabfälle
»»Verpackungskartons, Altpapier
»»Abfälle aus Umbauten,
Abbrüchen und Auflösungen
von Haushalten
»» alle Gegenstände aus Handel,
Gewerbe und Industrie,
einschl. des dort anfallenden
Verpackungsmaterials
»»Abfälle aus landwirtschaftlichen
Betrieben (Folien, Kunststoffsäcke)
»» sämtliche Kfz-Teile
»» Sondermüll
Sondermüll
Zur Entsorgung von besonders Umwelt
belastenden Schadstoffen aus
Haushalten wird eine monatliche
Sammlung (Schadstoffmobil)
durchgeführt. Zum Sondermüll gehören
z. B. Lacke, Lösungsmittel,
Pflanzenschutzmittel, Energiesparlampen
und Chemikalien. Die Termine
und die Orte, an denen die
Sondermüllsammlung durchgeführt
wird, können bei der Gemeindeverwaltung
erfragt werden und
stehen im Abfallkalender.
Altglas
SERVICE
Um wertvolle Rohstoffe einer Verwertung
wieder zuführen zu können,
sind in allen Ortsteilen Depotcontainer
aufgestellt, in die Glas
eingefüllt werden kann. Die Standorte
der Container sind der folgenden
Auflistung zu entnehmen.
Restmüllentsorgung
(graue Tonne)
Zur Entsorgung von Haushaltsabfällen
stellt die Gemeinde für jeden
Einwohner und jede Einwohnerin
wöchentlich 15-l-Gefäßraum zur
Verfügung. Der Abfall darf nur in
den von der Gemeinde zugelassenen
Abfallbehältern bereitgestellt
werden. Zugelassen sind die Müllgroßbehälter
mit 90 l, 120 l, 240 l,
770 l und 1.100 l. Die Abfallbehälter
werden von der Gemeinde oder
einem von ihr beauftragten Unternehmen
gestellt und unterhalten.
Sie gehen nicht in das Eigentum
des Grundstückseigentümers oder
des Anschlussnehmers über.
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